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Einzelfirmen in der Schweiz

Buchhaltung für Einzelfirmen – Einnahmen und Ausgaben ohne Buchhaltungsstress.

Überblick über Finanzen, Rechnungen und Ausgaben – ohne tiefe Buchhaltungskenntnisse. Invotica fasst laufend zusammen, was für die vereinfachte Buchführung relevant ist.

Keine Kreditkarte für den Einstieg · Finanzübersicht · Pro ab CHF 9.90/Monat

Kurzdemo: Rechnung erstellen – Einnahmen fliessen in Ihre Übersicht und Buchhaltungs-Exporte mit ein.

Buchhaltungspflicht für Einzelfirmen in der Schweiz

Die Buchhaltungspflicht hängt vom Jahresumsatz ab:

Unter CHF 500'000 Umsatz

Vereinfachte Buchführung möglich: Einnahmen-Überschuss-Rechnung (Milchbüchlein).

Über CHF 500'000 Umsatz

Ordentliche Buchführung und Handelsregistereintrag – hier braucht es spezialisierte Lösungen oder Treuhand.

Für viele Einzelfirmen reicht eine einfache Einnahmen-Ausgaben-Übersicht – genau dabei unterstützt Invotica.

Was Sie für Ihre Buchhaltung brauchen

Bei vereinfachter Buchführung (unter CHF 500'000 Umsatz) typischerweise:

Einnahmen

Zahlungseingänge von Kund:innen mit Datum und Betrag.

Ausgaben

Geschäftliche Ausgaben mit Beleg und Kategorie.

Belege aufbewahren

10 Jahre Aufbewahrungspflicht für Geschäftsbelege.

Übersicht

Saldo Einnahmen minus Ausgaben = Gewinn.

So hilft Invotica bei Ihrer Buchhaltung

Rechnungen = Einnahmen

Rechnungen aus Invotica fliessen in den Überblick; sobald bezahlt, sehen Sie das im Dashboard.

Ausgaben erfassen

Ausgaben erfassen, kategorisieren, Belege anhängen.

Finanzübersicht

Einnahmen, Ausgaben, offene Posten und Gewinn/Verlust nach Zeitraum.

Export für Treuhänder

Daten als Excel exportieren – Basis für Steuern und Treuhand.

Steuertipps für Einzelfirmen

  • Geschäftlich von privat trennen: Möglichst separates Geschäftskonto – weniger Chaos bei Prüfungen.
  • Belege digitalisieren: Sofort erfassen und in Invotica mit Ausgaben verknüpfen.
  • Abschreibungen: Grössere Anschaffungen können über Jahre verteilt werden.
  • Säule 3a: Als Selbstständige:r ohne PK oft bis zu 20 % des Reineinkommens (max. CHF 35'280/J.) steuerlich abziehbar – individuell mit Treuhand klären.
  • Quartalsweise prüfen: Kurz nach jedem Quartal die Zahlen ansehen – keine Jahresend-Surprises.

Alles für Ihre Einzelfirma – in einer App

Mehr als nur Zahlen – Ihr kompaktes Geschäfts-Cockpit.

QR-Rechnungen

Schweizer Standard.

Offerten

Angebote und Rechnungen verknüpft.

Ausgaben

Erfassen und kategorisieren.

Finanz-Dashboard

Kennzahlen auf einen Blick.

Zeiterfassung

Zeit erfassen und abrechnen.

Mahnwesen

Erinnerungen und Mahnstufen.

Einfach bedienbar

Keine Buchhaltungsausbildung nötig.

Daten in der Schweiz

Hosting CH.

Häufige Fragen zur Buchhaltung

Reicht Invotica als Buchhaltungslösung?

Für viele Einzelfirmen unter CHF 500'000 mit vereinfachter Buchführung: als Alltags- und Übersichtstool ja. Bei doppelter Buchhaltung oder komplexen Fällen: Treuhand oder Spezialsoftware.

Ersetzt Invotica einen Treuhänder?

Invotica erleichtert den Alltag und die Datenaufbereitung. Für Steuererklärung und komplexe Fragen bleibt ein Treuhänder sinnvoll.

Wie lange muss ich Belege aufbewahren?

In der Schweiz in der Regel 10 Jahre. Rechnungen und hochgeladene Belege bleiben in Invotica digital verfügbar.

Wann muss ich MWST abrechnen?

Ab CHF 100'000 Jahresumsatz in der Regel MWST-pflichtig. Invotica unterstützt MWST auf Rechnungen und in Übersichten.

Kann ich meine Daten exportieren?

Ja – Excel-Exporte für Rechnungen, Ausgaben und Übersichten.

Bereit für einfache Buchhaltung?

Konto anlegen und Finanzen strukturiert im Blick behalten.

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